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SchadensGutachten

Haftpflichtschadengutachten

Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. 750,– Euro) handelt, das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten.

Dadurch ist gewährleistet, dass Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall etc. von einem unabhängigen Sachverständigen ohne Weisung der Versicherung festgesetzt werden.
Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

Kaskoschadengutachten

Nach Absprache mit Ihrer Versicherung können Sie auch in folgenden Fällen einen freien Sachverständigen beauftragen:

Selbstverschuldeter Unfall

Wildschaden

Sturmschaden

Brandschaden

Diebstahl

Gutachtenerstellung für:

PKW

Nutzfahrzeuge und deren Anhänger

Motorräder

Wohnwagen und Wohnmobile

Oldtimer

Fahrzeugbewertungen

Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.

So kann es beispielsweise für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.

Wir führen unsere Fahrzeugbewertungen nach dem System DAT oder Eurotax-Schwacke Marktbeobachtung durch. In die Bewertung fließt natürlich auch der Marktwert des Fahrzeuges ein, wie er sich beispielsweise in den lokalen Anzeigeblättern oder den überregionalen Fahrzeugbörsen im Internet darstellt.

KFZ-Sachverständigenbüro Simon

Ihr Partner für Unfall- und Wertgutachten

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