SchadensGutachten
Haftpflichtschadengutachten
Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. 750,– Euro) handelt, das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten.
Dadurch ist gewährleistet, dass Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall etc. von einem unabhängigen Sachverständigen ohne Weisung der Versicherung festgesetzt werden.
Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
Kaskoschadengutachten
Nach Absprache mit Ihrer Versicherung können Sie auch in folgenden Fällen einen freien Sachverständigen beauftragen:
Selbstverschuldeter Unfall
Wildschaden
Sturmschaden
Brandschaden
Diebstahl
Gutachtenerstellung für:
PKW
Nutzfahrzeuge und deren Anhänger
Motorräder
Wohnwagen und Wohnmobile
Oldtimer
Fahrzeugbewertungen
Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.
So kann es beispielsweise für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.
Wir führen unsere Fahrzeugbewertungen nach dem System DAT oder Eurotax-Schwacke Marktbeobachtung durch. In die Bewertung fließt natürlich auch der Marktwert des Fahrzeuges ein, wie er sich beispielsweise in den lokalen Anzeigeblättern oder den überregionalen Fahrzeugbörsen im Internet darstellt.
KFZ-Sachverständigenbüro Simon
Ihr Partner für Unfall- und Wertgutachten
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0172 6433 507